Jungvögel – was tun – wann einschreiten?

25. Mai 2010

Grundsätzlich gilt: Hände weg von Jungvögeln

Frisch geschlüpfte Vogelkinder zeigen zwei unterschiedliche Entwicklungsgänge. Die einen sind Nestflüchter, die anderen Nesthocker. Kommen die Nestflüchter schon mit einem vollkommenen Daunenkleid und offenen Augen zur Welt, so sind die Nesthocker beim Schlüpfen völlig nackt und vollständig auf die Fürsorge ihrer Eltern angewiesen. Sie verbringen ihre ersten Lebenswochen im Nest.

Bei einem Spaziergang im Frühling oder frühmorgens fallen die Bettelrufe der kleinen Vögel immer wieder auf. Dieses „Piepsen“ wirkt stimulierend auf das Fütterungsverhalten der Altvögel.

Viele Jungvögel hüpfen aus dem Nest bevor sie richtig fliegen können. So kommt es ab und zu vor, dass ein scheinbar verlassener Jungvogel auf dem Boden sitzt. Oft wird angenommen, er sei aus dem Nest gefallen, sei verletzt oder gefährlichen Risiken ausgesetzt. Diese Jungvögel werden jedoch weiterhin von ihren Eltern versorgt, auch wenn sie scheinbar hilflos auf dem Boden umherflattern. So lernen sie auch, immer mehr Beute selber zu fangen, und sie werden allmählich selbständig. Darum gilt grundsätzlich: Hände weg von Jungvögeln

Was tun bei Unsicherheit?

Besteht die Gefahr, dass der Jungvogel vom Verkehr oder einer Katze verletzt oder getötet werden könnte, sollte man ihn auf einen nahegelegenen Baum oder Busch setzen und ihn aus sicherer Distanz (mind. 50 Meter) beobachten. Auch bei Zweifeln, ob der Jungvogel von den Eltern versorgt wird, kann man ihn beobachten. Wird das unselbständige Junge nicht innerhalb einer Stunde von den Eltern mit Futter versorgt, kann man es in Obhut nehmen. Im Gegensatz zu anderen Tieren orientieren sich Vögel kaum anhand ihres Geruchsinns. Wird ein Jungvogel berührt, besteht also keine Gefahr, dass seine Eltern ihn nicht mehr annehmen. Findet man einen noch unbefiederten oder wenig befiederten Nestling, der am Boden liegt, sollte sorgfältig in der unmittelbaren Umgebung nach dem Nest gesucht, und der Kleine vorsichtig wieder zurückgesetzt werden.

Altvögel suchen ihre Nestlinge bis zu 24 Stunden. Erst dann geben sie ihren Nachwuchs auf. Wird ein Jungvogel mitgenommen und es stellt sich heraus, dass ihm nichts fehlt, so sollte er so schnell wie möglich wieder an den Fundort zurückgebracht werden.

Alle Nesthocker sind sehr schwierig aufzuziehen. Nimmt man einen solchen in Obhut, so ist es sinnvoll, die Hilfe des Tierschutzvereins oder eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen.

Ausnahmen

Eine Ausnahme bilden Alpen- und Mauersegler. Am Boden aufgefundene Segler – egal ob alt oder jung – sind immer in akuter Not und bedürfen menschlicher Hilfe. Junge Mauersegler werden ausserhalb des Nestes von den Altvögeln nicht mehr gefüttert. Hilft man ihnen nicht, führt dies unweigerlich zum Tod.

Besteht eine Möglichkeit, das Nest mit Hilfe einer Leiter oder Treppe zu erreichen, so kann man das Junge umgehend in sein Nest (mit gleichaltrigen Mauerseglern) zurücklegen. Ist kein Nest in der Nähe oder erreichbar, so kann man den Vogel in eine mit Haushaltpapier und Löchern versehene Kartonschachtel geben und den Tierschutzverein oder die Vogelstation benachrichtigen.

Kranke oder verletzte Vögel

Vögel sind in der Regel sehr scheue Tiere und lassen sich nicht ohne weiteres einfangen oder ergreifen. Findet man einen teilnahmslos dasitzenden Vogel – egal ob ein Jungvogel oder ein ausgewachsenes Tier – kann angenommen werden, dass er verletzt oder krank ist. In diesem Fall transportiert man den Vogel am besten in einer genügend grossen Kartonschachtel mit Luftlöchern an einen ruhigen Ort. Beim Einfangen der Tiere ist Vorsicht geboten, da wehrhafte Vögel sehr gefährlich sein können. Eulen oder Greifvögel haben scharfe Krallen, Reiher einen spitzen Schnabel.

Wird ein kranker Vogel eingefangen, gehört er in die Hände einer Person mit Erfahrung in der Betreuung von Vögeln. Bringen sie den Vogel zu einem Spezialisten (Tierarzt oder Vogelstation) der ihn fachgerecht betreuen kann.

Bei Fragen rund um Vögel und Jungvögel erteilt der Tierschutzverein Frauenfeld und Umgebung Rat und ist jederzeit für Fragen und Hilfestellung unter der Meldestellennummer 052 720 40 40 erreichbar.

Kommentare sind geschlossen